Coenzym Q10
Coenzym Q10
Rechtsrahmen
Was die Behörden sagen
| Institution | Status |
|---|---|
| Commission européenne (CosIng, Règl. 1223/2009) | Autorisé |
| Classification CLP (Règl. 1272/2008) | Keine CMR-Einstufung |
| ECHA — perturbateur endocrinien (santé humaine) | Nicht als endokriner Disruptor eingestuft |
| ECHA — Liste des substances candidates (SVHC, REACH Art. 59) | Nicht auf der Kandidatenliste (SVHC) |
| Commission européenne (Règl. 1223/2009, Annexe III) | Kein kennzeichnungspflichtiges kosmetisches Allergen |
| Commission européenne (Catalogue UE des nanomatériaux, Règl. 1223/2009) | Keine erfasste Nanoform |
Regulatorisch
Was die EFSA sagt
Coenzym Q10 ist gut für das Gehirn ?
Von der EFSA nicht anerkannt
Bislang hat die EFSA diesen Zusammenhang nicht bestätigt: Es darf rechtlich keine gesundheitsbezogene Angabe gemacht werden. Das ist kein Beweis für eine fehlende Wirkung.
Quelle: EFSA / Verord. (EU) 432/2012
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Statistiken
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| Häufigste Kategorien | Bien-être & compléments · Ménopause |
| Häufigste Marken | Forte Pharma · Granions · Luxeol · Poméol |
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